Praxis für Psychotherapie

Torsten Dietrich

Behandlungsschwerpunkte 

Ich biete psychotherapeutische Behandlung bei einer Vielzahl von psychischen Störungen wie z.B. 

  • Depressionen 
  • Ängste und spezifischen Phobien
  • Zwangsstörungen
  • Anpassungsstörungen und Erschöpfungssnydrom
  • Schlafstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Essstörungen
  • Krankheitsängste und somatoforme Störungen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Akute Belastungssituationen und Krisen
  • Supportive Therapie bei schizophrenen Erkrankungen


Abrechnung

Ich habe von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt die Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung bei privat Versicherten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und ist ebenfalls möglich. Die Kosten der Psychotherapie werden von den gesetzlichen und privaten (meistens) Krankenkassen übernommen. 


Ablauf

Anmeldung:  

Die Anmeldung zur Psychotherapie erfolgt telefonisch unter der Praxisnummer 017683667188 zu den genannten Sprechzeiten. Bei Fragen ist auch ein Kontakt über Mail bzw. Kontaktformular möglich. Wir vereinbaren dann ein Termin zum Erstgespräch. 

Psychotherapeutische Sprechstunde:

In der psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir zunächst welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen. Es werden auch ihre Erwartungen an die Psychotherapie geklärt. Es wird eine kurze diagnostische Abklärung vorgenommen und der weitere Ablauf geklärt. 

Probatorische Sitzungen und Therapie:

Vor dem Beginn einer Psychotherapie führen wir zunächst  Probesitzungen (probatorische Sitzungen) durch. Dabei handelt es sich um Gespräche, in denen insbesondere geklärt wird, ob Patient und Psychotherapeut zueinander passen und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufgebaut werden kann. In den Sitzungen wird die Symptomatik genau erhoben und ein Behandlungsplan entwickelt. Nach der Probatorik kann entweder eine Kurz- oder Langzeittherapie begonnen werden. Die Behandlung muss zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden. Nach Bewilligung der Therapie findet die Behandlung nach dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie statt. Eine psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel im unmittelbaren Kontakt in der psychotherapeutischen Praxis statt. Aufgrund der Corona-Situation können einzelne Stunden in einer psychotherapeutischen Behandlung auch per Videogespräch durchgeführt werden.